Kleine Regelkunde: Ausnahmeregeln beim Wegerecht
Regel 14: Berührung vermeiden
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, muss ein Boot eine Berührung mit einem anderen Boot vermeiden.
Aber: Keine Regelumkehr!
Wer mit Absicht diese Regel verletzt, eine Kollision vermeiden könnte und tut es nicht, verletzt diese Regel auch!

Regel 17: Gleiche Windseite, richtiger Kurs
Wird ein klar achteraus liegendes Boot überlappendes Leeboot, darf es nicht höher als seinen richtigen Kurs segeln, solange die Überlappung besteht. Dies gilt nicht, wenn es achteraus fällt. Das Luvboot hält sich nach 13 frei!
Regel 11 (Lee- vor Luvboot) gilt trotz Regel 17 !

Regel 18: An der Startbahnmarke
Regel 18 gilt nicht an der Startbahnmarke, wenn diese von schiffbarem Wasser umgeben ist, von der Zeit an, wenn die Boote sich ihr nähern, bis sie sie passiert haben um zu starten.
Wenn Regel 20 (Raum zum Wenden) gilt, gelten Regel 18 u. 19 nicht!

Regel 18.1: Kurs nach Luv-Bahnmarken; Wind von entgegengesetzten Seiten
Regel 18 gilt zwischen zwei Booten an einer Bahnmarke, die sie an gleicher Seite lassenmüssen, wenn eines von ihnen in der Drei-Längen-Zone ist. Sie gilt jedoch nicht
a.) zwischen Booten mit entgegengesetzten Seiten.
b.) wenn der richtige Kurs für eines von ihnen eine Wende erfordert
d.) wenn die Bahnmarke ein ausgedehntes Hindernis ist. (Hier gilt Regel 19)

Regel 18.2: Bahnmarken-Raum geben
a.) Ein außen überlappendes Boot muss dem innen liegendem Raum geben.
b.) Überlappen Boote, wenn das erste die "Zone" erreicht, muss das außen liegende Boot dem Innen-Boot Bahnmarken-Raum geben.
c.) auch wenn die Überlappung in der "Zone" gelöst wird, muss das außen liegende Boot nach (b) Bahnmarken-Raum geben.
d.) Gibt es Zweifel an der Überlappung eines Bootes, ist anzunehmen, dass es das nicht tat.

Regel 18.3: Wenden an der Bahnmarke
Haben zwei Boote in der "Zone" Wind von entgegengesetzter Seite und eines von ihnen geht durch den Wind, gilt Regel 13 (Wenden). Es darf
a.) das andere Boot nicht zwingen höher zu laufen oder am Passieren der Bahnmarke zu hindern
b.) und muss Bahnmarken-Raum geben, wenn eine Innenüberlappung hergestellt wird.
Das Boot, das gewendet hat, muss sich freihalten, In diesem Fall keine Regel 15 (Wegerecht erlangen)

Regel 18.4: Halsen
Muss ein innen überlappendes Wegerechtboot an der Bahnmarke halsen, um seinen richtigen Kurs zu segeln, darf es bis zur Halse nicht weiter an der Marke vorbeisegeln, als es für diesen Kurs nötig ist. Dies gilt nicht an einer Tor-Bahnmarke (Match- Race).
Das Innenboot darf nicht weiter geradeaus fahren, es muss an der Bahnmarke halsen.

Regel 19.2: Raum zum Passieren eines Hindernisses
Regel 19 gilt zwischen Booten an einem Hindernis, außer wenn es gleichzeitig eine Bahnmarke ist, das die Boote an gleicher Seite lassen müssen.
a.) Ein Boot mit Wegerecht hat die Wahl an welcher Seite es ein Hindernis passieren will.
b.) Überlappen Boote, muss das außen liegende Boot dem innen liegenden Raum geben.
c.) ein klar achteraus liegendes Boot, welches eine Überlappung zwischen dem anderen Boot und dem Hindernis herstellt, hat keinen Anspruch auf Raum. Nicht reindrängeln! Bei weiterer Überlappung muss es sich freihalten. Regel 10 u. 11 gelten hier nicht.

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