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Als Segler und vor allem als Regattateilnehmer brauchen wir eine gemeinsame Terminologie, um uns klar verständigen zu können.
Ein bezeichneter seemännischer Begriff soll in dem Sinne gebraucht werden, wie er in den "Definitionen" den gültigen Wettfahrtregeln (WR) festgelegt ist. In Folge dazu etwas vereinfachte Beispiele. Verbindlich ist jedoch immer der WR-Text!
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Ein Boot ist klar achteraus, wenn sich sein Rumpf und seine Ausrüstung hinter einer Geraden befindet, die querab zum achterlichsten Punkt eines anderen Bootes verläuft.
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Das andere Boot ist dann klar voraus.
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Überlappen tun beide Boote, wenn keines klar achteraus ist oder ein zwischen ihnen liegendes Boot beide überlappt.
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Ein Boot segelt mit Wind von der Seite - steuerbord oder backbord - der seiner Luvseite entspricht.
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Die Leeseite eines Bootes ist die Seite, die dem Wind abgewandt ist oder, wenn es "im Wind" ist, abgewandt war. Segelt es jedoch direkt "vor dem Wind", ist die Leeseite die Seite, auf der sich das Großsegel befindet.
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Raum ist der Platz, den ein Boot unter den gegebenen Umständen benötigt, um unverzüglich in guter Seemannschaft zu manövrieren.
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Ein Boot hält sich von einem anderen frei, wenn das andere Boot ohne Ausweichmanöver zu fahren, seinen Kurs segeln kann.
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Ein Boot startet, wenn nach seinem Startsignal irgendein Teil seines Rumpfes, seiner Besatzung oder Ausrüstung zum ersten Male die Startlinie in Richtung Bahnseite überquert.
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Ein Boot geht durchs Ziel, sobald irgendein Teil seines Rumpfes oder seiner in normaler Schwimmlage befindlichen Besatzung oder Ausrüstung die Ziellinie aus Richtung der letzten Bahnmarke überquert.
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Ein Gegenstand, bei dem die Segelanweisungen verlangen, dass ein Boot ihn auf einer angegebenen Seite lassen muss.
Es kann auch ein Wettfahrtleitungsboot sein, das von schiffbarem Wasser umgeben und Start- und Ziellinienbegrenzung ist.
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Jeder Gegenstand, den ein Boot nicht passieren kann, ohne den Kurs erheblich zu verändern. Jedoch ist ein Boot, das sich in der Wettfahrt befindet, kein Hindernis. Hier gelten weitere Regeln.
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Die Fläche um eine Bahnmarke oder ein Hindernis innerhalb eines Abstandes von zwei der Bootslängen des Bootes, welches ihm am nächsten ist.
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