Werden SKS, SSS und SHS demnächst ungültig?
Hier zunächst die gute Nachricht: für Besitzer eines Sportseeküstenscheines (SKS) oder eines Sportseeschifferscheines (SSS) oder eines Sporthochseescheines (SHS), die im Besitz eines Allgemein Gültigen Betriebsfunkzeugnisses I sind, ändert sich nicht. Diese Führerscheine sind auch in Zukunft weiterhin gültig.

In Zukunft aber werden die Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt eine enorme Bedeutung gewinnen. Am 1. Januar 2008 tritt der Artikel 2 der Zehnten Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Darin ist folgender Absatz enthalten:
"Inhaber eines Sportküstenschifferscheins müssen ihre Befähigung zur Ausübung des mobilen Seefunkdienstes mindestens durch das Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate/SRC) und Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein mindestens durch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate/LRC) nachweisen."

Ab 2008 wird alles anders
Das heißt im Klartext: ab Januar 2008 werden die Funkzeugnisse für die Zulassung zur Prüfung eines SKS- bzw SSS-Scheines zwingend erforderlich sein. Ein Schiffsführer mit einem vor 2008 ausgestellten SKS-, SSS-Schein bzw. SHS-Scheines, der ohne die entsprechenden Seefunkzeugnisse SRC bzw. LRC unterwegs ist, verstößt ab 2008 gegen geltendes Recht! Dabei behält das Allgemeine Betriebsfunkzeugnis I (inkl. GMDSS) als Befähigungsnachweis seine Gültigkeit und ist mit dem LRC voll gleichwertig. Ein reines UKW-Sprechfunkzeugnis allerdings genügt diesen Anforderungen nicht.

Die Fristen für eine eventuelle Zusatzprüfung sind seit langem abgelaufen, so dass eine komplette Vollprüfung notwendig wird. Wer also noch nicht stolzer Besitzer eines Funkzeugnisses ist, der sollte dies unbedingt erlangen. Kurse dazu bieten die Volkshochschulen, beispielsweise die Volkshochschule Kaarst-Koschenbroich.
 
++ Inhalt ++

Neue Regelung

SKS-SSS-SHS und der Sprechfunk

Infos zu den Seefunkzeugnissen

Merkblatt zum UKW-Funkzeugnis

Merkblatt zu SRC/LRC

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