Rettung auf Binnen und See
Die am 1. Januar 2003 in Kraft tretende Neuregelung der Sprechfunkzeugnisse hat als Hintergrund die Einstellung der Hörwache auf dem Seenot-Rufkanal UKW 16 ab 2005. Das neue Notrufsystem über GMDSS ist mittlerweile so verbreitet, dass sich fast jeder Segler ein Sprechfunkgerät mit dieser neuen Generation der Notrufübermittlung leisten kann.

Für den Seenotfunk ist im UKW-Bereich der Kanal 16 reserviert. Bisher wurde von der Berufsschifffahrt eine ständige Hörwache verlangt, die aber 2005 ausläuft. Somit ist nicht mehr sichergestellt, dass die Berufsschifffahrt den vom Privatboot ausgesendeten Notruf auf Kanal 16 wirlich hört.

Klare Regeln beim Sprechfunk
Nur, Sprechfunk ist nicht telefonieren. Hier müssen klare Regeln eingehalten werden. Schließlich gelangt das gesprochene Wort nicht nur an den angesprochenen Empfänger, sondern wird im Ausbreitungsbereich des Funkgerätes ausgesendet - und wenn hier jeder ohne Regelung einfach sprechen würde, käme es zu heillosem Chaos.

Wie in allen Bereichen des Sprechfunks (außer CB-Funk und den LPD- und PMR-Bereichen) ist für Funkgeräte mit größerer Leistung (meist > 1 Watt) ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
Zum 01.01.2003 geht die Prüfungs- und Genehmigungshoheit für die Binnen- und See-Sprechfunkzeugnisse gemäß TKG (Telekomminikationsgesetz) vom Bundesamt für Telekommunikation und Post (BMPT) an den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYC) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) über.

Was passiert nun, wenn für die Berufsschifffahrt keine Hörpflicht auf dem Notrufkanal 16 mehr besteht?

Durch die neue Technik des GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) erübrigt sich die Hörwache. Durch Aussendung eines digitalen Signals wird am Empfängergerät ein Alarmton ausgegeben, der einen Notruf signalisiert. Mittlerweile sind Funkgeräte mit DSC (Digital Selective Call) auch für Sportbootbesitzer erschwinglich, so dass hier nicht auf diese Sicherheit verzichtet werden muss.

Wie funktioniert jetzt ein Notruf?
Durch das Auslösen des Notrufs an einem Sprechfunkgerät mit DSC wird auf dem, nur für digitale Signale freigegebenem Kanal 70, ein digitales signal ausgegeben. In diesem Signal sind folgende Informationen enthalten:
  • Schiffskennung
  • Schiffsname
  • MMSI (Maritime Mobile Service Identifier) - sprich: das Rufzeichen und bei angeschlossenem GPS auch die Position.
Dieses Signal wird an die Rettungsleitstelle und alle Schiffe im Empfangsbereich übermittelt, die mit technisch gleichen Funkgeräten ausgerüstet sind.

Von Seiten der Seenotrettungsleitstelle wird das eingegangene Signal bestätigt. Über den Notrufkanal 16 wird nun der Sprechfunkkontakt aufgenommen, um Einzelheiten über den Notfall zu bekommen. Von dort werden dann alle weiteren Rettungsmaßnahmen koordiniert.

Sollte der Notruf von keiner Rettungsleitstelle empfangen und bestätigt werden, sendet das Funkgerät automatisch weiter. Der Empfang eines Notrufs auf einem Sprechfunkgerät wird protokolliert. Durch diese Automatik ist gewährleistet, dass jeder an Bord einen Notruf sicher absetzen kann, ohne die einzelnen Regularien und technischen Erfordernisse eines Funkgerätes zu kennen.

An der Nord- und Ostseeküste wird die Seenotleistelle durch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) besetzt.

Dies zur technischen Seite. Um aber ein Sprechfunkgerät für Binnen- oder Seefunk sein Eigen nennen zu können und Nutzen zu dürfen, bedarf es einer Betriebsgenehmigung, sprich:
Das Sprechfunkbetriebszeugnis
Folgende drei Funkzeugnisse werden ab 2003 von Bedeutung sein:
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnenschifffahrt) gilt für den UKW-Bereich ohne GMDSS. Voraussetzung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.
  • SRC (Short Range Certificate): Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis für UKW-Anlagen mit digitalem Selectivruf (DSC). Es berechtigt zur Teilnahme am GMDSS (früher: UKW-Betriebszeugnis I). Voraussetzung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.
  • LRC (Long Range Certificate): Allgemeines Funkbetriebszeugnis für UKW-Anlagen und Grenz- und Kurzwellengeräte mit digitalem Selectivruf (DSC) und Satellitenfunkgeräten. Es berechtigt zur Teilnahme am GMDSS (früher: Allgemeines Betriebszeugnis). Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie schon erwähnt, sind die Prüfstellen ab 01.01.2003 der Deutsche Motoryachtverband e.V. und der Deutsche Segler-Verband e.V. Drei wichtige Neuerungen kommen bei der Prüfung hinzu:
  • Es wird zwischen Binnen- und Seeschifffahrt unterschieden.
  • Die Prüfungen werden keine Multiple-Choice-Fragen mehr enthalten.
  • Es gibt für die deutschen Küsten kein Sprechfunkzeugnis mehr, dass ohne Englischkenntnisse abgelegt werden kann.
Gültige alte Sprechfunkzeugnisse
Zeugnisse, die bis zum 31.12.2002 abgelegt wurden, behalten unbefristet ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht umgetauscht oder umgeschrieben werden.

Wichtige Abkürzungen
DSC
(Digital Selective Calling) = Digitaler Selektivruf
EPIRB
(Emergency Position Indicating Radio Beacon) = Seenotfunkbake zur Kennzeichnung der Seenotposition
GMDSS
(Global Maritime Distress and Safety System) = Weltweites satellitengestütztes Seenot-und Sicherheitsfunksystem für die Schifffahrt
GPS
(Global Positioning System) = Satelliten-gestütztes Ortungssystem
IMO
(International Maritime Organization) = Internationale Seeschifffahrts-Organisation
LRC
(Long Range Certificate) = Allgemeines Funk­betriebszeugnis
MRCC
(Maritime Rescue Coordination Center) = Seenotleitstelle/Rettungsleitstelle
MMSI
(Maritime Mobile Service Identity) = 9-stellige Rufnummer im DSC
SOLAS
(Safety ofLife at Sea) = Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See
SRC
(Short Range Certificate) = Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
UBI
(UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnen­schifffahrt)
 
++ Inhalt ++

Neue Regelung

SKS-SSS-SHS und der Sprechfunk

Infos zu den Seefunkzeugnissen

Merkblatt zum UKW-Funkzeugnis

Merkblatt zu SRC/LRC

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