Funkzeugnis für Skipper
Funk
Was ist denn nun?!?
Mit dem Sprechfunkzeugnis ist es immer wieder ein hin und her. Mal braucht der Skipper eins, mal reicht es wenn ein Crewmitglied ein Sprechfunkzeugnis besitzt und mal ist der SKS-Schein nur in Verbindung mit dem Sprechfunkzeugnis gültig. Da fragt man sich: Haben die noch alle Tassen im Schrank...?!?

Was schon immer Recht war, bleibt auch weiterhin Recht: wenn eine Sprechfunkanlage an Bord ist, dann muss auch jemand das entsprechende Funkzeugnis besitzen. Bei einer UKW-Anlage das UKW-Betriebszeugnis I bzw. SRC (Short Range Certificate) und bei einer Kurzwellenanlage das Allgemeine Betriebszeugnis bzw. LRC (Long Range Certificate). Und Binnen gilt natürlich das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für Binnenschifffahrt). Aber wer muss denn nun das Zeugnis haben?

Vorgesehen war, dass ab 01.01.2008 der Skipper das entsprechende Funkzeugnis für die an Bord befindliche Sprechfunkanlage besitzen musste. Diese Regelung ist nun aufgeschoben und zwar auf den 01.01.2009. Für uns Segler und Charterkunden heißt dies: in diesem Jahr (2008) reicht es noch, wenn ein Crewmitglied das Sprechfunkzeugnis hat, im nächsten Jahr muss der Skipper das Sprechfunkzeugnis besitzen. Und was völlig vom Tisch ist, ist die Verknüpfung von SKS-Schein und Funkschein. SKS-Scheine sind also auch ohne Funkzeugnis in Zukunft gültig. Alles klar?!?.



 
++ Inhalt ++

Vorwort

Kurz notiert

VB-Jollen

Fred Alewijnse

Familiensegeln

Funkzeugnis

Signalmittel

KSC Ladies Cup

SKS-Törn

Was Wo Wann

SV-NRW

Die Glocke

Wintersegeln

1. Hilfe

Englandtörn

DGzRS

Nordkanal

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