DSV intern
Aus den Mitteilungen des Deutschen Seglerverbandes

Ostsee - Sportbootkarten bald veraltet
Ab 1. Juli 2006 werden im Ostseeraum eine Vielzahl von Änderungen in Kraft treten. Diese von der International Maritim Organisation (IMO) beschlossenen Änderungen sind in den Sportbootkarten 2006 des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) bisher nicht dargestellt. Insbesondere werden neue Verkehrstrennungsgebiete eingerichtet bzw. bestehende Zonen geändert. Wer sich in diesen Bereichen falsch verhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 375,- Euro rechnen.

Die Maßnahmen zum 1. Juli 2006 in Kürze:
  1. Die Ostsee wird mit Ausnahme russischer Gewässer zur "Particularly Sensitive Sea Area"
  2. Ein Verkehrstrennungsgebiet wird im Bornholmsgatt eingerichtet (TSS BORNHOLMSGAT)
  3. Ein Verkehrstrennungsgebiet wird nördlich Rügen eingerichtet (TSS NORTH OF RÜGEN)
  4. Die maximalen Tiefgänge im TSS OFF GOTLAND werden neu definiert
  5. Eine Küstenverkehrszone wird im TSS SOUTH OF GEDSER eingerichtet
  6. Ein Tiefwasserweg wird zwischen Bornholmsgatt und dem Seegebiet westlich Hiiumaa eingerichtet (DW-ROUTE OFF GOTLAND ISLAND)
  7. Hoburgs Bank und Norra Midsjöbanken werden "zu meidende Gebiete" und sollten von Fahrzeugen über 500 BRZ nicht befahren werden
  8. Die südliche Meldegrenze des Schiffsmeldesystems VTS Great Belt wird nach Süden verlegt
Das BSH plant, bis zur 25. Kalenderwoche die amtlichen Seekarten 60, 61, 98, 138, 159, 162 und 163 als neue Ausgaben herauszugeben. Für die amtlichen Seekarten 40, 64, 79 und 148 erscheinen Deckblätter. Die amtlichen Seekarten 12, 13, 36, 142, 167, 240, 1624 und 1671 werden über die Nachrichten für Seefahrer (NfS) berichtigt. Die Sportbootkarten des BSH befinden sich auf dem Berichtigungsstand zur Drucklegung.

Tipps für Sportbootfahrer:
Einen umfangreichen Überblick zum Thema gibt die Homepage der Kreuzer-Abteilung des Deutschen Segler-Verbandes. Im News-Bereich finden Sie außerdem einen Beitrag zum korrekten Verhalten in Verkehrstrennungsgebieten. Mitglieder der Kreuzer-Abteilung erhalten alle drei Monate die Publikation "Nautische Nachrichten", in der sämtliche für die Sportbootschifffahrt relevanten Berichtigungen dargestellt werden. Die nächste Ausgabe erscheint Anfang Juli 2006. Zur weiteren Information empfiehlt sich auch der Besuch der Website www.bsh.de. Dort stehen im "Berichtigungsservice Karten" sämtliche Daten für die jeweiligen Seegebiete. Außerdem werden hier die Deckblätter veröffentlicht, die auf die betreffenden Sportbootkarten geklebt werden können.

Funkzeugnis - Übergangsfrist für Schiffsführer
Seit 15. August 2005 müssen Führer von Yachten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs ihre Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst nachweisen. Als Befähigungsnachweise gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC). Wer ein ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz eines SRC oder LRC zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um allen Skippern ausreichend Gelegenheit zu geben ein Funkzeugnis zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Verbänden am 7. April bekannt gegeben, dass Verstöße erst ab dem 1. Oktober 2007 mit einem Bußgeld belegt werden. Weitere Informationen zum Thema Funk finden Sie unter www.kreuzer-abteilung.org oder www.dsv.org.

Kein Extra-Führerschein für Trailer
Der Europäische Rat hat sich am 27. März 2006 auf einen Vorschlag für einen einheitlichen europäischen Führerschein geeinigt. Damit konnte sich der Deutsche Segler-Verband zusammen mit anderen Sportorganisationen erfolgreich gegen den ursprünglichen Kommissionstext zu Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen in Führerscheinklasse B durchsetzen. Dieser sah für Gespanne mit einer Last über 3500 kg eine neue Führerscheinprüfung vor, die frühestens mit 21 Jahren zu erwerben gewesen wäre. Das hätte alle Sportlerinnen und Sportler betroffen, die ihre Ausrüstung auf einem Anhänger transportieren müssen. Der DSV konnte sogar erreichen, dass die Bestimmungen gelockert werden: Die zukünftige Richtlinie lässt Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis zu 4250 kg zu sofern der Fahrzeugtyp dies erlaubt. Im Hinblick auf die allgemeine Verkehrssicherheit ist zukünftig ab einem Gewicht von 3500 kg (bis 4250 kg) ein Training und/oder ein Test zu absolvieren. Auf diese politische Einigung wird im Laufe des Jahres die praktische Umsetzung folgen. Die neue Richtlinie tritt voraussichtlich Ende 2006 in Kraft.

 
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Ansegeln 2006

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See einpacken

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"Filou" Rund England

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