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Das Bundesverkehrsministerium hat mit Beginn des 2. Quartals 2006 die Kennzeichnung für Sportboote unter Segel, die zusätzlich den Motor mitlaufen lassen, geändert.
Danach müssen solche Sportfahrzeuge, die sowohl unter Segel als auch unter Motor fahren 2 schwarze Motorkegel setzen. Der entsprechende Paragraph 3.13 Abschnitt 6 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BschStO) wurde dahingehend geändert, dass in Zukunft ein schwarzer Motorkegel im Bug- und ein zweiter schwarzer Motorkegel im Heckbereich vorgeheißt werden muss. Zum Vorheißen ist eine Mindesthöhe von 2m über dem Schandeckel vorgeschrieben. Um beide Motorkegel unterscheiden zu können, ist der vordere Motorkegel mit der Spitze nach unten, der achtere Motorkegel mit der Spitze nach oben zu fahren
Mit dieser Verschärfung über das Zeigen des Motorkegels soll erreicht werden, dass die Wegerechtssituation bei Segelbooten sowohl im Begegnungsbereich als auch im Überholbereich klarer zu erkennen ist.
Um dieser Rechtslage gerecht zu werden, hat der Vorstand beschlossen, auf den KSC-Yachten Filou und Lady J zwei Motorkegel zu installieren: der eine Motorkegel ist wie bisher in der Backskiste achtern untergebracht, ein zweiter Motorkegel befindet sich im Ankerkasten. Somit ist es für die Crew leicht, ab 1. April dieser neuen Rechtsvorschrift nachzukommen.
Ulli Westermann
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