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Anhänger |
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Besitzer von Bootsanhängern, deren Trailer-Haftpflicht-Versicherung bisher in der Yacht-Haftpflicht-Police eingeschlossen war, sind zum Jahresende von einer unangenehmen Gesetzesänderung betroffen. Der Gesetzgeber hat eine eigenständige Gefährdungshaftung von Anhängern geschaffen. Damit haftet der Halter eines Anhängers eigenständig - unabhängig vom Zugfahrzeug.
Diese Haftung gilt für Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind und solche, die sich in einem unverbundenen Zustand befinden. Ebenso betroffen sind nicht zulassungspflichtige Trailer wie Sportbootanhänger.
Besitzer von Anhängern sollten also unbedingt eine separate Versicherung für den Hänger über ihre KFZ-Versicherung abschließen!
(aus: Informationen der Partaenius-Versicherung)
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