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Für viele Eigner ist das Logbuchführen schon seit eh und je ein wichtiger Teil ihrer Seemannschaft, wirft aber bei einigen Skippern immer noch Fragen auf. Schon 1998 wurde die Seetagebuchverordnung eingeführt für Sportboote, die zur Seefahrt geeignet sind.
Daher ist jeder Schiffsführer gut beraten, in seinem Schiffstagebuch über alle Vorkommnisse an Bord zu berichten, die für die Sicherheit in der Seefahrt einschließlich des Umweltschutzes auf See und des Arbeitsschutzes von besonderer Bedeutung sind.
Yachtversicherer empfehlen ihren Kunden, ein Logbuch zu führen, denn jeder Skipper kann bei einer Havarie mit gerichtlichen Folgen davon ausgehen, dass ein Nichtführen des Logbuches für ihn belastend ist. Über die gesetzlichen Grundlagen, die Formvorschriften und Logbuchvarianten gibt es ein ausführliches Merkblatt von der Kreuzer-Abteilung des DSV unter Tel. 040-6320090 oder unter www.kreuzer-abteilung.org
Für die Nutzer unserer Vereinsboote "Papillon" und "Filou" ist eine korrekte Führung des Logbuches seitens des KSC zwingend vorgeschrieben!!
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